Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer telefonisch oder schrift¬lich bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zah-lungsverzug ist das Hotel berechtigt, bankübliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Für jede Mahnung nach ‚Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von 5,000 € erhoben werden.
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den ver¬einbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt (Hotelier) er¬sparten Aufwendungen.
Stornogebühren:
Bis 7 Tage vor Anreise stornofrei, ab dem 7. Tag sind 60% des Zimmerpreises zu zahlen, bei Nichtanreise stellen wir 100% in Rechnung.
Stornogebühren bei Pauschalangeboten:
Bis zum 21. Tag vor Anreise stornofrei, ab dem 21. Tag bis zum 3. Tag vorher berechnen wir 60%, danach und bei Nichtanreise stellen wir 100% in Rechnung.
6. Der Gastwirt (Hotelier) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genom-mene Zimmer bzw. Suiten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu ver-meiden.
7. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort, hier Idar-Oberstein.
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Hotelaufnahmevertrag – Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (Dehoga).